Mail Boxes etc

Teilnahmebedingungen für das „MBE Privilege“ Programm

1) Sammeln von Punkten

  1. Die Kunden von Mail Boxes Etc. können für die Nutzung der Dienstleistungen und/oder Produkte, die in den am „MBE Privilege“ Programm teilnehmenden MBE-Centern angeboten werden, „MBE Privilege“ Punkte erhalten, die gegen Prämien einlösbar sind.
  2. „MBE Privilege“ Kunden sind Unternehmer das Programm wendet sich nicht an Verbraucher.. Die Teilnahme ist kostenlos.
  3. Die Verwaltung der „MBE Privilege“ Punkte und die Einlösung der Prämien gegenüber den Kunden erfolgt durch die MBE Deutschland GmbH.
  4. Für die gesamte Programmdauer wird dem Kunden pro in Rechnung gestelltem Einkaufswert von 10 € (ohne MwSt.) für Dienstleistungen und/oder Produkte ein „MBE Privilege“ Punkt gutgeschrieben. Ausgeschlossen sind hierbei Umsätze mit Briefmarken und Porto. MBE behält sich das Recht vor, die Gewährung von Punkten einzuschränken, z. B. bei Sonderaktionen.

2) Dauer des Programms

  1. Das „MBE Privilege“ Programm läuft auf unbegrenzte Zeit.
  2. Mail Boxes Etc. behält sich das Recht vor, dieses Programm jederzeit unter Wahrung der in Ziffer 5 d) genannten Fristen zu beenden.

3) Details und Bedingungen

  1. Alle Kunden im Sinne der vorstehenden Ziffer 1 b) die in den teilnehmenden MBE-Centern Produkte und/oder Dienstleistungen erwerben, können sich durch Ihr MBE-Center für das Programm registrieren lassen.
  2. Nach Registrierung durch das MBE Center erhält der Kunde eine Willkommensemail mit genauen Anweisungen zur Aktivierung seines Kundenkontos.
  3. Jeder registrierte MBE-Kunde kann seinen aktuellen Punktestand nach Login in sein Konto jederzeit auf der Website des „MBE Privilege“ Programms einsehen (www.mbeprivilege.de).
  4. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Punktestands muss der Kunde spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung beim verantwortlichen MBE Center geltend machen. Sollte eine Rechnung im Nachhinein storniert werden, erfolgt ein Abzug der dafür ursprünglich zugeordneten „MBE Privilege“ Punkte.
  5. Eine rückwirkende Gutschrift der „MBE Privilege“ Punkte erfolgt nicht. Das Punktekonto wird mit Bezug auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen überprüft. Dafür werden die Rechnungsdaten der Kundenrechnungen von den einzelnen MBE-Centern zur Ermittlung des Punktestandes an die MBE Deutschland GmbH weitergeleitet.
  6. Die Prämien und Prämienpunkte sind nur nach vorheriger Genehmigung durch MBE auf andere Personen des Unternehmens übertragbar. Vorbehaltlich einer Herstellergarantie und der Gewährleistung nach diesen Teilnahmebedingungen sind Auszahlung, Erstattung und Umtausch von eingelösten Prämien ausgeschlossen.

4) Einlösen der erworbenen Punkte

  1. Um eine der Prämien der „MBE Privilege“ Kollektion bestellen zu können, muss der Punktestand der im Katalog angegebenen Punktezahl für die jeweilige Prämie entsprechen oder darüberliegen. Eine Einlösung der Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 100 Punkten möglich. Nach dem Einloggen auf der Webseite kann der Kunde die im Katalog angegebene Prämie bestellen.
  2. Die bestellte Prämie wird dem Kunden vom Kundenbetreuer des jeweiligen MBE-Centers übergeben, nachdem alle Rechnungen bezahlt wurden.
  3. Sind die bestellten Prämien nicht verfügbar, können sie von MBE durch ähnliche Produkte mit demselben oder einem höheren Wert ersetzt werden. Für die im Katalog vorgestellten Artikel gelten etwaige Garantien des Herstellers und dessen gesetzliche Gewährleistungen auch im Verhältnis zwischen MBE und dem MBE-Kunden; darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Sollte ein Kunde aus irgendeinem Grund das MBE-Center, in dem er sich für „MBE Privilege“ angemeldet hat, verlassen und zu einem anderen MBE-Center wechseln, kann er eine Gutschrift der bereits gesammelten Punkte auf ein neues Konto beantragen. Hierzu reicht eine E-Mail an folgende Adresse: mbeprivilege@mbe.de.
  5. Die Daten für die Berechnung der „MBE Privilege“ Punkte werden mit Sorgfalt erhoben und bearbeitet
  6. Nicht eingelöste Prämienpunkte eines Teilnehmers verfallen – unabhängig von den Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 5 – nach drei Jahren. Die jeweilige Verfallfrist beginnt zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Prämienpunkte entstanden sind.

5) Beendigung der Teilnahme und Änderung der Bedingungen

  1. MBE ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen des „MBE Privilege“ Programms durch schriftliche Benachrichtigung zu ändern oder zu ergänzen. MBE ist berechtigt, den Prämienkatalog nach billigem Ermessen (§315 BGB) durch schriftliche Benachrichtigung zu ändern.
  2. Der Kunde kann die Teilnahme am „MBE Privilege“ Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an MBE Deutschland GmbH beenden.
  3. Eine Kündigung der Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers durch MBE Deutschland GmbH unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  4. MBE Deutschland GmbH behält sich vor, das „MBE Privilege“ Programm einschließlich der Auswahl der Prämien unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der Kunden ganz einzustellen und zu beenden. Bei Beendigung wird MBE eine Kündigung gem. vorstehender Ziffer 5 c) auszusprechen.
  5. Im Falle der Beendigung der Teilnahme am „MBE Privilege“ Programm oder einer Beendigung des „MBE Privilege“ Programms insgesamt behalten die „MBE Privilege“ Punkte ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung, sofern nicht eine frühere Löschung aufgrund dieser Teilnahmebedingungen eintritt. Diese Regelung hat Vorrang vor der allgemeinen Verfallfrist gem. vorstehender Ziffer 4 f).

6) Datenschutz

  1. Wenn Sie am MBE-Privilege-Programm teilnehmen, werden personenbezogene Daten für Zwecke, die der Durchführung des Programms dienen, verarbeitet und genutzt. Näheres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzrichtlinie für das „MBE Privilege“ Programm.

7) Haftung und Gewährleistung im Rahmen des Fulfillment

  1. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass MBE Deutschland die Present Perfect Incentive GmbH Berlin, mit der Auswahl der Angebote im MBE-Privilege-Prämienkatalog sowie mit der Abwicklung und Umsetzung der Bestellungen im Rahmen der Einlösung der Punkte (Fulfillment) beauftragt.
  2. Zwischen MBE Deutschland und dem teilnehmenden Kunden gelten die jeweils anwendbaren Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen der Present Perfect Incentive GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese AGB können unter https://pp-incentive.de/agb/ eingesehen werden.
  3. MBE übernimmt keine Haftung, wenn der Wert des Teilnehmerkontos durch ordnungsgemäße Verwendung der Teilnehmerkennung missbräuchlich vermindert wurde.

8) Steuern

  1. Mail Boxes Etc. übernimmt für eilnehmende Kunden alle im Zusammenhang mit der Bereitstellung gewährter Vorteile anfallenden Steuern. Eine mögliche Belastung durch die deutsche Ertragssteuer wird damit bereits vollständig von Mail Boxes Etc. abgegolten.
  2. Sonstiges
  3. Für alle schriftlich zu übermittelnden Erklärungen reicht telekommunikative Form (§ 127b BGB).
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus kann ein Kunde auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden.
  5. Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

9) Sonstiges

  1. Für alle schriftlich zu übermittelnden Erklärungen reicht telekommunikative Form (§ 127b BGB).
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus kann ein Kunde auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden.
  3. Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.